Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transparenz ist uns wichtig.
Wir möchten, dass Du nicht nur unsere Software verstehst, sondern auch die Zusammenarbeit mit uns. Deshalb haben wir unsere Vertragsbedingungen bewusst klar und verständlich formuliert.
Worum geht es in Kürze?
- calmio unterstützt Deine Praxis mit KI bei administrativen und kommunikationsbezogenen Prozessen.
- Du behältst jederzeit die Kontrolle über Deine Praxis und alle medizinischen Entscheidungen.
- Wir kümmern uns um einen sicheren, zuverlässigen und datenschutzkonformen Betrieb unserer Plattform.
- Die Details findest Du in den nachfolgenden Regelungen sowie im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Solltest Du Fragen haben, helfen wir Dir jederzeit gerne weiter.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§1 Gegenstand
Die calmio GmbH i. G. (nachfolgend „calmio“) stellt eine KI-gestützte Softwareplattform einschließlich zugehöriger digitaler Dienste und Funktionen zur Verfügung. Die Plattform dient der Unterstützung und Automatisierung administrativer, organisatorischer und kommunikationsbezogener Prozesse, insbesondere im Gesundheitswesen.
§2 Leistungsumfang
calmio übernimmt insbesondere:
- Annahme und Verarbeitung eingehender Anfragen
- Erfassung von Patientenanliegen
- Unterstützung bei Terminanfragen und Kommunikation
Die finale Terminvergabe sowie die inhaltliche Prüfung der Anfragen verbleiben vollständig in der Verantwortung der Praxis.
calmio ist berechtigt, die angebotenen Funktionen und Leistungen weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzuschränken, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
Führt eine Änderung zu einer für den Kunden nachteiligen wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Hauptleistungen und stellt calmio keine im Wesentlichen gleichwertige Alternative bereit, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht ist innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Änderung in Textform auszuüben.
Ein Anspruch auf die dauerhafte Beibehaltung einzelner Funktionen, technischer Schnittstellen oder der Einbindung bestimmter Drittanbieter besteht nicht, sofern die vereinbarte Hauptleistung im Wesentlichen erhalten bleibt.
§3 KI-gestützte Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt teilweise automatisiert durch KI-Systeme.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
- Inhalte unvollständig oder fehlerhaft sein können
- Missverständnisse nicht vollständig ausgeschlossen werden können
§4 Kein medizinischer Rat
calmio erbringt keine medizinischen Leistungen und ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.
§5 Pflichten des Kunden, Zugangssicherheit und zulässige Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, calmio ausschließlich im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutz-, Telekommunikations-, Wettbewerbs-, Heilmittel- und Berufsrechts, einzusetzen. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Nutzung verantwortlich.
Der Kunde verpflichtet sich:
- die durch calmio bereitgestellten Informationen zu prüfen
- keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung über betroffene Personen zu treffen, soweit dies datenschutzrechtlich unzulässig ist.
- calmio verantwortungsvoll einzusetzen
Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine rechtswidrigen oder missbräuchlichen Inhalte über calmio zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm und seinen Nutzern zugeordneten Zugangsdaten, Passwörter, API-Schlüssel, Authentifizierungsmerkmale und sonstigen Sicherheitsinformationen geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Zugangsdaten dürfen nur an vom Kunden autorisierte Personen weitergegeben werden.
Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, insbesondere sichere Passwörter zu verwenden, verfügbare und zumutbare Mehrfaktor-Authentifizierung zu aktivieren und Zugriffsrechte unverzüglich anzupassen oder zu entziehen, wenn Mitarbeitende oder sonstige Nutzer ihre Berechtigung verlieren.
Der Kunde hat calmio unverzüglich zu informieren, sobald Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff, den Verlust von Zugangsdaten, einen Sicherheitsvorfall oder eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
Der Kunde darf calmio insbesondere nicht nutzen, um
- rechtswidrige, betrügerische oder irreführende Kommunikationsvorgänge durchzuführen,
- unerlaubte Werbeanrufe, Spam, Massenkommunikation oder automatisierte Anrufkampagnen durchzuführen,
- kostenpflichtige Mehrwertdienste, Premiumrufnummern oder sonstige ungewöhnlich hochpreisige Rufziele missbräuchlich anzurufen,
- Call Pumping, Toll Fraud, SIP-Fraud, Rufnummernmissbrauch oder vergleichbare Gebühren- oder Telekommunikationsbetrugsmodelle zu ermöglichen oder zu unterstützen,
- Sicherheitsmechanismen, Nutzungsbeschränkungen, Sperren oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen,
- Schadsoftware, automatisierte Angriffe, Denial-of-Service-Angriffe, Scraping, Reverse Engineering oder sonstige Eingriffe in die Sicherheit oder Integrität der Systeme vorzunehmen,
- Systemanweisungen, Prompts, Sicherheitsregeln oder interne technische Konfigurationen der eingesetzten KI-Systeme auszulesen, zu manipulieren oder zu umgehen.
Der Kunde ist für sämtliche Handlungen seiner Nutzer verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungs- und Einflussbereich zuzurechnen sind.
§6 Sicherheitsmaßnahmen, Nutzungslimits und Sperrung
calmio ist berechtigt, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Systeme, der Telekommunikationsinfrastruktur, der verarbeiteten Daten und der übrigen Kunden zu treffen.
Hierzu gehören insbesondere Nutzungs-, Anruf-, Länder-, Rufnummern-, Kosten- und Volumenbegrenzungen, Rate Limits, die Sperrung einzelner Rufziele, IP-Adressen, Benutzerkonten, API-Zugänge, Kommunikationskanäle oder Funktionen sowie die vorübergehende Unterbrechung des Dienstes.
calmio darf solche Maßnahmen ohne vorherige Ankündigung ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte für
- eine unbefugte Nutzung,
- einen Cyberangriff,
- Gebührenbetrug oder ungewöhnliche Telekommunikationskosten,
- eine Gefährdung personenbezogener Daten,
- eine Beeinträchtigung der Systemintegrität oder
- einen Verstoß gegen diese AGB
bestehen und die Maßnahme zur Abwehr oder Begrenzung der Gefahr erforderlich und angemessen ist.
calmio wird den Kunden über eine nicht nur unerhebliche Sperrung oder Einschränkung innerhalb angemessener Frist informieren, soweit hierdurch der Zweck der Sicherheitsmaßnahme nicht gefährdet wird und keine gesetzlichen oder behördlichen Gründe entgegenstehen.
calmio wird die betroffenen Leistungen innerhalb angemessener Frist wieder freischalten, sobald nach Einschätzung von calmio keine erhebliche Gefährdung mehr besteht und der Kunde die erforderlichen Mitwirkungs- und Sicherheitsmaßnahmen vollständig umgesetzt hat. calmio ist berechtigt, die Wiederfreischaltung von einer vorherigen Sicherheitsprüfung, der Änderung von Zugangsdaten oder sonstigen angemessenen Schutzmaßnahmen abhängig zu machen.
§7 Verfügbarkeit und technische Abhängigkeiten
calmio bemüht sich um eine dem jeweiligen Stand der Technik und dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechende Verfügbarkeit der wesentlichen Kernfunktionen. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung vereinbart wurde.
calmio stellt während der üblichen Geschäftszeiten technischen Support zur Verfügung.
calmio bemüht sich, auftretende technische Störungen innerhalb angemessener Zeit zu bearbeiten. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten besteht nicht, sofern keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung geschlossen wurde.
Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben insbesondere außer Betracht:
- geplante und angekündigte Wartungsarbeiten,
- Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden,
- Ausfälle von Telekommunikations-, Internet-, Hosting-, KI- oder sonstigen Drittanbietern, soweit calmio diese nicht zu vertreten hat,
- Sicherheitsmaßnahmen nach §6 sowie
- Ereignisse höherer Gewalt nach §15.
calmio ist berechtigt, Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, wenn diese für den sicheren oder ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind. Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten vorab angekündigt.
Aus Angaben zur angestrebten Verfügbarkeit entstehen keine Ansprüche auf Vertragsstrafen, pauschale Gutschriften oder Service Credits, sofern diese nicht ausdrücklich in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung vereinbart wurden.
§8 Telekommunikationsleistungen, Verbrauchskosten und Gebührenmissbrauch
Soweit die Nutzung von calmio verbrauchsabhängige Telekommunikations-, Nachrichten-, KI-, Provider- oder sonstige Drittanbieterentgelte auslöst, werden diese nach der vereinbarten Preisstruktur berechnet.
Der Kunde ist verpflichtet, die für seinen Account eingerichteten Rufziele, Länderfreigaben, Weiterleitungen, Nutzerberechtigungen und Kostenlimits regelmäßig zu überprüfen und angemessen zu konfigurieren.
Verbrauchsabhängige Entgelte werden grundsätzlich anhand der über den Kundenaccount, die dem Kunden zugeordneten Rufnummern, Schnittstellen, Zugangsdaten oder Konfigurationen technisch erfassten Nutzung berechnet. Dies gilt auch dann, wenn die Nutzung durch einen unbefugten Dritten erfolgt ist, sofern die unbefugte Nutzung dem Verantwortungs- oder Einflussbereich des Kunden zuzurechnen ist.
Der Kunde trägt insbesondere solche Kosten, die darauf beruhen, dass Zugangsdaten, Endgeräte, Weiterleitungen, Benutzerkonten, Schnittstellen oder sonstige Systeme aus seinem Verantwortungsbereich unzureichend gesichert, verspätet gesperrt oder unbefugt verwendet wurden.
Beruht eine missbräuchliche Nutzung weder auf dem Verantwortungsbereich des Kunden noch auf einer von calmio zu vertretenden Pflichtverletzung, ist calmio berechtigt, tatsächlich angefallene und nachgewiesene Entgelte von Telekommunikations-, Infrastruktur- oder sonstigen Drittanbietern an den Kunden weiterzugeben, soweit diese unmittelbar durch die dem Kunden zugeordnete Nutzung entstanden sind und die Weitergabe für den Kunden zumutbar ist. calmio wird hierbei angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung berücksichtigen.
Eine Kostentragungspflicht des Kunden besteht nicht, soweit die Kosten durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von calmio verursacht wurden. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die Haftungsregelungen des §9.
calmio ist nicht verpflichtet, sämtliche ungewöhnlichen Nutzungsmuster, Angriffe oder missbräuchlichen Kommunikationsvorgänge vor der Entstehung von Kosten zu erkennen oder zu verhindern.
Vom Kunden konfigurierte Kostenlimits, Warnschwellen oder Länderbeschränkungen dienen der Risikoreduzierung. Sie stellen keine Garantie dar, dass Verbindungen oder Kosten oberhalb der jeweiligen Grenze in jedem Fall technisch verhindert werden. Insbesondere können zeitversetzte Abrechnungen oder Meldungen von Drittanbietern dazu führen, dass eine Grenze vorübergehend überschritten wird.
calmio ist berechtigt, bei ungewöhnlichem oder außergewöhnlich hohem Verbrauch nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen vorläufige Kosten- oder Nutzungslimits festzulegen, auch wenn der Kunde zuvor kein entsprechendes Limit gewählt hat.
Der Kunde wird calmio bei der Aufklärung von Sicherheitsvorfällen und Missbrauchsfällen angemessen unterstützen und die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§9 Haftung
calmio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet calmio nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich geschuldete Nettovergütung begrenzt. Bestand der Vertrag zu diesem Zeitpunkt weniger als zwölf Monate, ist die bis dahin tatsächlich geschuldete Nettovergütung maßgeblich, mindestens jedoch die Nettovergütung für einen Vertragsmonat.
Im Übrigen ist eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet calmio insbesondere nicht für Fehlinterpretationen durch KI, entgangene Termine oder wirtschaftliche Schäden aufgrund von Kommunikationsfehlern, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von calmio.
Eine verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss bestehende Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§10 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird mit der im Angebot oder Bestellprozess vereinbarten Mindestlaufzeit geschlossen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Die Laufzeit beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Bereitstellungs- oder Aktivierungsdatum.
Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund für calmio liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen §5 verstößt,
- der Kunde Sicherheitsmaßnahmen oder Sperren umgeht,
- die Nutzung des Kunden eine erhebliche Gefahr für Systeme, Daten, Telekommunikationsinfrastruktur oder andere Nutzer darstellt,
- der Kunde mit fälligen Zahlungen für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume oder mit einem wesentlichen Teil der vereinbarten Vergütung in Verzug ist oder
- eine Fortsetzung des Vertrags aufgrund gesetzlicher, regulatorischer oder sicherheitsbedingter Gründe unzumutbar ist.
Soweit der wichtige Grund behebbar ist, setzt die außerordentliche Kündigung grundsätzlich eine erfolglose angemessene Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung voraus. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
Datenrückgabe
Nach Vertragsende stellt calmio dem Kunden auf dessen innerhalb von 14 Tagen in Textform gestelltes Verlangen die im Auftrag des Kunden verarbeiteten und ihm zuzuordnenden Inhaltsdaten im jeweils vorhandenen, gängigen maschinenlesbaren Standardformat zur Verfügung, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Dateiformat, eine individuelle Aufbereitung, die Überlassung interner Systemdaten, Protokolle, Sicherheitsinformationen, Algorithmen oder Geschäftsgeheimnisse von calmio besteht nicht.
Ein Standardexport ist im Rahmen der Vertragsbeendigung unentgeltlich. Für darüber hinausgehende, individuell angepasste oder wiederholte Exportleistungen kann calmio den hierdurch entstehenden angemessenen Aufwand nach vorheriger Mitteilung berechnen.
Nach Ablauf der Löschfrist besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung bereits gelöschter Daten.
Datenlöschung
Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen, werden personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende aus den produktiven Systemen gelöscht oder anonymisiert.
In Sicherungskopien enthaltene Daten werden im Rahmen der regulären Sicherungs- und Löschzyklen gelöscht, spätestens jedoch innerhalb von 180 Tagen, und bis dahin nicht mehr produktiv verarbeitet, sofern nicht die Wiederherstellung eines Sicherungsbestands erforderlich ist. Einzelheiten regelt der AVV.
§11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung sowie dem zwischen den Parteien abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
Der AVV ist wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses und wird von beiden Parteien gesondert abgeschlossen.
Soweit calmio personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, bleibt der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Erfüllung der Informationspflichten sowie das Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlagen verantwortlich.
Soweit calmio personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere zur Vertragsverwaltung, Abrechnung, IT-Sicherheit, Missbrauchsprävention oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten, erfolgt die Verarbeitung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
Soweit calmio personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich nach Maßgabe des AVV und dokumentierter Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht.
§12 Vergütung
Die Nutzung von calmio ist kostenpflichtig gemäß der jeweils vereinbarten Preisstruktur. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Verbrauchsabhängige Entgelte, insbesondere für Telefonie, Nachrichtenversand, KI-Nutzung oder Drittanbieterleistungen, werden nach der jeweils vereinbarten Preisliste oder dem gebuchten Tarif abgerechnet.
Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen und Nutzungsabrechnungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Unstimmigkeiten innerhalb von 14 Tagen in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
calmio ist berechtigt, bei außergewöhnlich hohem oder auffälligem Verbrauch angemessene Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Kostenlimits zu verlangen, sofern konkrete Anhaltspunkte für ein erhöhtes Ausfall- oder Missbrauchsrisiko bestehen.
Bei nicht nur unerheblichem Zahlungsverzug ist calmio nach vorheriger Mahnung und angemessener Zahlungsfrist berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend einzuschränken. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert, wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder aufgrund konkreter Umstände eine sofortige Sperrung erforderlich ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.
calmio ist berechtigt, die vereinbarten Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn und soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss verändern. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Telekommunikation, Hosting, Rechenleistung, KI-Modelle, Nachrichtenversand, Lizenzen, Energie, Personal sowie gesetzlich oder behördlich verursachte Mehrkosten.
Preiserhöhungen dürfen nur dem Umfang der eingetretenen Kostensteigerung entsprechen; Kostensenkungen sind angemessen zu berücksichtigen. calmio wird dem Kunden eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitteilen.
Unabhängig hiervon ist calmio berechtigt, Preise für neu abzuschließende Verträge jederzeit frei festzulegen. Sonstige Preisanpassungen bleiben im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich.
Übersteigt die Erhöhung innerhalb eines Vertragsjahres 10 % der zuletzt vereinbarten laufenden Vergütung, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung außerordentlich kündigen.
Änderungen gesetzlicher Steuern, Abgaben oder unmittelbar weiterberechneter verbrauchsabhängiger Drittanbieterentgelte können ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens weitergegeben werden.
calmio ist berechtigt, gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen.
§13 Mitwirkungspflichten und kundenspezifische Konfiguration
Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen, Gesprächsleitfäden, Öffnungszeiten, Terminregeln, Weiterleitungen, Rufnummern, Nutzerrechte und sonstigen Konfigurationen. Der Kunde hat Änderungen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung relevant sind, unverzüglich mitzuteilen oder im System selbst zu aktualisieren.
Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Leistungs-, Bereitstellungs- oder Bearbeitungsfristen angemessen. calmio ist für hierdurch verursachte Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen nicht verantwortlich. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt, soweit calmio zur Leistungserbringung bereit und in der Lage war.
Zusätzlicher Aufwand, der durch eine Pflichtverletzung oder nachträgliche Änderung von Anforderungen oder Konfigurationen des Kunden entsteht, kann nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden.
calmio haftet nicht für Beeinträchtigungen, Fehlkommunikationen oder Mehrkosten, die auf unrichtigen, unvollständigen oder veralteten Angaben oder Konfigurationen des Kunden beruhen, soweit calmio diese nicht zu vertreten hat.
Der Kunde gestattet calmio, freiwillig übermittelte Verbesserungsvorschläge, Ideen und sonstiges Feedback unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt zur Weiterentwicklung der Software zu verwenden. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten sind hiervon nicht umfasst.
§14 Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an der Software und den zugehörigen Inhalten verbleiben bei calmio beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags eingeräumt.
Das Nutzungsrecht ist auf den vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere die gebuchten Standorte, Rufnummern, Nutzer, Funktionen und Nutzungsmengen, beschränkt. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen, weitere Standorte oder Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder sonstige Form des Reverse Engineerings ist untersagt, soweit dies nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.
Der Kunde erhält keine Rechte am Quellcode, an den KI-Modellen oder sonstigen Bestandteilen der Software, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sämtliche Marken-, Urheber-, Datenbank- und sonstigen Schutzrechte an der Software und ihren Bestandteilen verbleiben ausschließlich bei calmio.
Der Kunde darf die Software weder kopieren, vermieten, verleasen, unterlizenzieren, öffentlich zugänglich machen noch zur Entwicklung konkurrierender Produkte verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§15 Höhere Gewalt (Force Majeure)
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht, das außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnte.
Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur sowie erhebliche, nicht beherrschbare Cyberangriffe zählen.
Die betroffene Partei wird die andere Partei über das Ereignis und dessen wesentliche Auswirkungen innerhalb angemessener Frist informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist und keine gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsbedingten Gründe entgegenstehen.
Dauert das Ereignis länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§16 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§17 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von calmio.
§18 Änderungen der AGB
calmio ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder notwendiger Anpassungen des Leistungsangebots.
Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Soweit die Änderungen ausschließlich unwesentliche Regelungen betreffen und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen, gelten sie als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht. calmio weist den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin.
Wesentliche Änderungen, insbesondere Änderungen der Hauptleistungspflichten, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, soweit nicht eine gesonderte wirksame Anpassungsregelung besteht. Stimmt der Kunde der Änderung nicht zu, ist calmio berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Preisänderungen richten sich vorrangig nach §12.
Version 1.0 (Stand: Juli 2026)