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Auftragsverarbeitungsvertrag

Version 1.0 — Stand: 2026-08-14

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AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Datenschutz ist uns wichtig.
Der Schutz personenbezogener Daten hat für Calmio einen hohen Stellenwert. Deshalb
haben wir diesen Auftragsverarbeitungsvertrag bewusst klar, transparent und praxisnah
gestaltet. Er regelt, wie wir personenbezogene Daten im Auftrag unserer Kunden
verarbeiten und welche Rechte und Pflichten dabei für beide Seiten gelten.
Worum geht es in Kürze?
• Calmio verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach
Weisung des Kunden.
• Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und entscheidet über
Zweck und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
• Wir setzen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um
personenbezogene Daten zu schützen.
• Weitere Informationen zu unseren Sicherheitsmaßnahmen findest Du in den
Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs), die Bestandteil dieses
Vertrags sind.
Solltest Du Fragen zu diesem Auftragsverarbeitungsvertrag oder zum Datenschutz bei
Calmio haben, unterstützen wir Dich jederzeit gerne.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
zwischen
Kunde (Praxis) – Verantwortlicher
und
Calmio GmbH – Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Calmio“)
§1 Gegenstand
Gegenstand dieses Auftragsverarbeitungsvertrages ist die Verarbeitung
personenbezogener Daten durch Calmio im Auftrag des Kunden im Rahmen der
Nutzung der Calmio-Plattform und der hierzugehörigen Dienste.
Dieser Vertrag erfüllt die Anforderungen des Art. 28 DSGVO und konkretisiert die Rechte
und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener
Daten im Auftrag.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten
Leistungen sowie nach dokumentierten Weisungen des Kunden im Sinne des Art. 28
DSGVO.
§2 Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen, insbesondere zur Unterstützung und Automatisierung administrativer,
organisatorischer und kommunikationsbezogener Prozesse im Gesundheitswesen.
Hierzu zählen insbesondere:
• Bearbeitung von Patientenanfragen
• Kommunikation über Telefon, E-Mail, Messaging-Dienste und sonstige
Kommunikationskanäle
• Terminmanagement
• Unterstützung der Praxisorganisation
• Dokumentation von Kommunikationsvorgängen
• Automatisierung administrativer Abläufe
• Bereitstellung statistischer und organisatorischer Auswertungen
§3 Datenarten
• Name
• Telefonnummer
• Terminwünsche
• Kommunikationsinhalte
• ggf. gesundheitsbezogene Informationen
• E-Mail-Adresse
• Anschrift (soweit übermittelt)
• Geburtsdatum (soweit übermittelt)
• Terminhistorie
• Kommunikationshistorie
• Gesprächsprotokolle
• technische Nutzungsdaten (z. B. IP-Adresse, Geräteinformationen, Logdaten)
• Patienten- oder Kundennummern
• Verordnungs- oder Rezeptinformationen (soweit verarbeitet)
Gesundheitsbezogene Daten werden mit besonderer Sorgfalt und unter Anwendung
erhöhter Sicherheitsmaßnahmen verarbeitet.
§4 Kategorien betroffener Personen
• Patienten
• Interessenten
§5 Rechtsgrundlage
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
personenbezogener Daten, insbesondere das Vorliegen einer geeigneten
Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 und Art. 9 DSGVO, liegt ausschließlich beim Kunden als
Verantwortlichem. Calmio verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag
und nach dokumentierten Weisungen des Kunden.
§6 Weisungsrecht
Der Kunde kann jederzeit Weisungen zur Datenverarbeitung erteilen. Weisungen des
Kunden erfolgen grundsätzlich in Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Weisungen sind vom
Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
Hält Calmio eine Weisung des Kunden für datenschutzrechtlich oder gesetzlich
unzulässig, wird Calmio den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Bis zur Bestätigung
oder Änderung der Weisung ist Calmio berechtigt, deren Ausführung auszusetzen.
§7 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Calmio trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32
DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der diesem Vertrag als Anlage beigefügten
Beschreibung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs), die
Bestandteil dieses Vertrages ist.
Calmio ist berechtigt, die TOMs an den Stand der Technik oder geänderte gesetzliche
Anforderungen anzupassen, sofern hierdurch das Datenschutzniveau nicht abgesenkt
wird. Calmio überprüft die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen
Maßnahmen regelmäßig und passt diese bei Bedarf an den Stand der Technik an.
§8 Subunternehmer
Calmio ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen.
Sämtliche Unterauftragsverarbeiter werden vertraglich verpflichtet, mindestens die
datenschutzrechtlichen Verpflichtungen dieses Vertrages einzuhalten.
Die jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter wird dem Kunden in
elektronischer Form zur Verfügung gestellt bzw. ist unter einer von Calmio
bekanntgegebenen Internetadresse abrufbar. Änderungen werden dem Kunden gemäß §
8 dieses Vertrages mitgeteilt.
Über die beabsichtigte Hinzunahme oder den Austausch eines Unterauftragsverarbeiters
wird der Kunde rechtzeitig informiert. Der Kunde kann aus wichtigem
datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen nach Information Einwände
gegen den Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters erheben. Können die Parteien
keine einvernehmliche Lösung erzielen, steht beiden Parteien das Recht zur
außerordentlichen Kündigung des Hauptvertrages hinsichtlich der betroffenen
Leistungen zu.
Calmio bleibt gegenüber dem Kunden auch bei dem Einsatz von
Unterauftragsverarbeitern für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen
aus diesem Vertrag verantwortlich.
§9 Datenschutzvorfälle
Calmio informiert den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verletzung des
Schutzes personenbezogener Daten, soweit diese die im Auftrag verarbeiteten
personenbezogenen Daten betrifft.
Calmio stellt dem Kunden die zur Erfüllung gesetzlicher Melde- und Informationspflichten
erforderlichen Informationen im angemessenen Umfang zur Verfügung. Die Mitteilung
enthält, soweit verfügbar, Art und Umfang des Vorfalls, die betroffenen Datenkategorien,
die voraussichtlichen Folgen sowie die bereits ergriffenen oder geplanten
Abhilfemaßnahmen.
§10 Auditrechte
Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen
dieses Vertrages nach angemessener Vorankündigung und während der üblichen
Geschäftszeiten zu überprüfen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten
Dritten überprüfen zu lassen. Der Kunde wird bei der Durchführung des Audits auf die
berechtigten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Calmio sowie auf die Vertraulichkeit
gegenüber anderen Kunden angemessen Rücksicht nehmen.
Audits dürfen grundsätzlich höchstens einmal pro Kalenderjahr erfolgen, sofern kein
konkreter Anlass für eine weitergehende Prüfung besteht.
Die Durchführung eines Audits darf den Geschäftsbetrieb von Calmio nicht unangemessen
beeinträchtigen.
Soweit vorhanden, können geeignete Zertifizierungen, Testate oder Auditberichte als
Nachweis der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen herangezogen werden.
Der Kunde trägt die ihm durch das Audit entstehenden Kosten selbst. Soweit durch
außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Auditmaßnahmen erhebliche Aufwände bei
Calmio entstehen, ist Calmio berechtigt, diese nach vorheriger Ankündigung angemessen
in Rechnung zu stellen.
§11 Drittlandtransfer
Datenübertragungen außerhalb der EU erfolgen nur unter Einhaltung der DSGVO (z. B.
Standardvertragsklauseln). Soweit personenbezogene Daten in Drittstaaten verarbeitet
werden, stellt Calmio sicher, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO
eingehalten werden und geeignete Garantien, insbesondere Standardvertragsklauseln
der Europäischen Kommission oder ein Angemessenheitsbeschluss, vorliegen.
§12 Löschung
Nach Beendigung des Hauptvertrages wird Calmio sämtliche personenbezogenen Daten
nach Wahl des Kunden löschen oder zurückgeben, sofern keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung erfolgt datenschutzgerecht und
unter Berücksichtigung anerkannter technischer Standards.
Produktiv gespeicherte personenbezogene Daten werden grundsätzlich innerhalb von 30
Tagen gelöscht oder zurückgegeben.
Daten in Sicherungskopien (Backups) werden im Rahmen der regulären Backup-Zyklen
überschrieben oder spätestens innerhalb von 180 Tagen gelöscht, soweit keine
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Soweit der Kunde vor Löschung keine Herausgabe der Daten verlangt, ist Calmio
berechtigt, die personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu
löschen.
§13 Unterstützungspflichten
Calmio unterstützt den Kunden bei:
• Betroffenenanfragen
• Datenschutzvorfällen
• behördlichen Anforderungen
Calmio unterstützt den Kunden darüber hinaus im angemessenen Umfang bei
• Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Art. 35 DSGVO,
• Konsultationen mit Datenschutzaufsichtsbehörden,
• Nachweisen gegenüber Aufsichtsbehörden,
• Nachweisen über die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen,
soweit eine solche Unterstützung nach Art. 28 DSGVO gesetzlich erforderlich ist.
Calmio unterstützt den Kunden im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen bei der
Erfüllung der Rechte betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO, soweit dies unter
Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur
Verfügung stehenden Informationen möglich ist.
Auf Verlangen des Kunden stellt Calmio die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen
Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung, soweit dies
technisch möglich und gesetzlich zulässig ist. Ein Anspruch auf Herausgabe proprietärer
Softwarebestandteile, Algorithmen, Modelle oder Geschäftsgeheimnisse besteht nicht.
§14 Vertraulichkeit
Calmio stellt sicher, dass sämtliche mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
betrauten Personen auf Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen
gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Der Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt ausschließlich durch Personen, soweit
dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist.
§15 Laufzeit
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag tritt mit Abschluss des Hauptvertrages in Kraft und
endet automatisch mit dessen Beendigung, sofern nicht gesetzliche
Aufbewahrungspflichten oder einzelne Bestimmungen dieses Vertrages eine darüber
hinausgehende Geltung vorsehen.
Version 1.0 (Stand: Juli 2026)
Anlage 1 - Technische und Organisatorische
Maßnahmen (TOMs)
Sicherheit ist uns wichtig.
Der Schutz personenbezogener Daten endet nicht bei Verträgen – er wird vor allem durch
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Diese Anlage
beschreibt die wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen, mit denen Calmio ein dem Risiko
angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 32 DSGVO sicherstellt.
Worum geht es in Kürze?
• Wir schützen personenbezogene Daten durch technische und organisatorische
Sicherheitsmaßnahmen.
• Unsere Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und an den Stand der Technik
angepasst.
• Die beschriebenen Maßnahmen dienen dem Schutz der Vertraulichkeit, Integrität,
Verfügbarkeit und Belastbarkeit unserer Systeme und Prozesse.
• Da sich technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich
weiterentwickeln, kann Calmio diese Maßnahmen fortlaufend verbessern, sofern das
Datenschutzniveau hierdurch nicht abgesenkt wird.
Geltungsbereich
Diese Anlage beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Calmio
zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Anlage umgesetzt hat. Die Maßnahmen orientieren
sich an den Anforderungen des Art. 32 DSGVO und können unter Berücksichtigung des
technischen Fortschritts sowie neuer Sicherheitsanforderungen angepasst oder
weiterentwickelt werden, sofern hierdurch das Datenschutzniveau nicht abgesenkt wird.
1. Allgemeine Sicherheitsorganisation
Calmio verfolgt ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, um personenbezogene Daten vor
Verlust, Manipulation, unbefugtem Zugriff und sonstigen Sicherheitsrisiken zu schützen.
Hierzu gehören insbesondere:
• definierte Verantwortlichkeiten für Datenschutz und Informationssicherheit
• regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen
• dokumentierte interne Sicherheitsprozesse
• risikoorientierte Auswahl technischer und organisatorischer Maßnahmen
• Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen und des Stands der Technik
Sämtliche Sicherheitsmaßnahmen werden risikoorientiert ausgewählt und orientieren
sich an Art, Umfang, Umständen und Zweck der Verarbeitung sowie den
Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere möglicher Risiken für die Rechte und
Freiheiten betroffener Personen.
2. Vertraulichkeit
2.1 Zutrittskontrolle
Der physische Zutritt zu Systemen, auf denen personenbezogene Daten verarbeitet
werden, ist gegen unbefugten Zugriff geschützt.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• [Hostinganbieter]
• [Rechenzentrumszertifizierungen (z. B. ISO 27001)]
• [physische Zutrittskontrollen]
• [Videoüberwachung]
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
2.2 Zugangskontrolle
Nur berechtigte Personen erhalten Zugriff auf IT-Systeme.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• individuelle Benutzerkonten
• starke Passwortrichtlinien
• Mehr-Faktor-Authentifizierung (soweit eingesetzt)
• automatische Sperrmechanismen
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
2.3 Zugriffskontrolle
Der Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt ausschließlich nach dem Need-to-know-
Prinzip.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• rollenbasierte Berechtigungen
• Rechtevergabe nach Aufgabenbereich
• regelmäßige Überprüfung von Berechtigungen
• Protokollierung administrativer Zugriffe
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
2.4 Vertraulichkeitsverpflichtung
Alle Personen mit Zugriff auf personenbezogene Daten sind zur Vertraulichkeit
verpflichtet.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• Verpflichtung auf Vertraulichkeit
• Datenschutzunterweisungen
• Berechtigungsentzug beim Ausscheiden
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
3. Integrität
3.1 Weitergabekontrolle
Personenbezogene Daten werden gegen unbefugte Kenntnisnahme während der
Übertragung geschützt.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• TLS-verschlüsselte Kommunikation
• HTTPS
• verschlüsselte API-Kommunikation
• gesicherte Verbindungen zu Unterauftragsverarbeitern
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
3.2 Eingabekontrolle
Verarbeitungsvorgänge sollen nachvollziehbar sein.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• Protokollierung relevanter Änderungen
• Benutzerzuordnung
• Zeitstempel
• Audit-Logs
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
4. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Calmio trifft Maßnahmen, um Systeme und Daten dauerhaft verfügbar zu halten.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• Monitoring
• Backup-Konzept
• Redundanzen
• Schutz vor Datenverlust
• Notfallmanagement
• Schutz vor Schadsoftware
• DDoS-Schutz
• Kapazitätsüberwachung
• Notfallplanung
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
5. Wiederherstellbarkeit
Nach einem Sicherheitsvorfall oder technischen Ausfall soll eine Wiederherstellung
innerhalb angemessener Zeit möglich sein.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• regelmäßige Datensicherungen
• getestete Wiederherstellungsverfahren
• definierte Aufbewahrungsfristen
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
Die Integrität und Vollständigkeit wiederhergestellter Daten wird im Rahmen der
Wiederherstellungsverfahren überprüft.
Wiederherstellungsverfahren werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf getestet.
6. Trennung der Verarbeitung
Personenbezogene Daten verschiedener Kunden werden logisch voneinander getrennt
verarbeitet.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• Mandantentrennung
• getrennte Entwicklungs- und Produktivumgebungen
• Testdaten möglichst anonymisiert oder pseudonymisiert
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
7. Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche
Voreinstellungen
Calmio berücksichtigt Datenschutz bereits bei der Entwicklung sowie bei der
Konfiguration der Plattform.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• Privacy by Design
• Privacy by Default
• Datenminimierung
• rollenbasierte Standardberechtigungen
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
8. Auftragskontrolle
Personenbezogene Daten werden ausschließlich entsprechend den Weisungen des
Kunden verarbeitet.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• dokumentierte Weisungsprozesse
• vertragliche Verpflichtung von Mitarbeitenden
• AVV mit Unterauftragsverarbeitern
• regelmäßige Überprüfung der Dienstleister
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
9. Sicherheitsvorfälle und Incident Management
Calmio verfügt über Prozesse zur Erkennung, Bewertung und Behandlung von
Sicherheitsvorfällen.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• Erkennung und Dokumentation von Sicherheitsvorfällen
• definierte Meldeprozesse
• Ursachenanalyse
• Maßnahmen zur Wiederherstellung
• Information betroffener Kunden gemäß AVV
• interne Eskalationsprozesse
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
10. Schwachstellen- und Änderungsmanagement
Zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Sicherheitsniveaus werden Systeme
regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Calmio setzt hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• Sicherheitsupdates
• Patchmanagement
• regelmäßige Wartung und Aktualisierung der Systeme
• Überprüfung eingesetzter Software
sowie weitere dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
Sicherheitsupdates werden risikoorientiert und zeitnah eingespielt.
11. Regelmäßige Überprüfung
Die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird regelmäßig
überprüft und bei Bedarf angepasst.
Hierzu gehören insbesondere:
• regelmäßige interne Überprüfungen
• Bewertung neuer Risiken
• Anpassung an den Stand der Technik
• kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen
12. Unterauftragsverarbeiter
Soweit Calmio Unterauftragsverarbeiter einsetzt, werden diese sorgfältig ausgewählt und
vertraglich zur Einhaltung mindestens gleichwertiger Datenschutz- und
Sicherheitsstandards verpflichtet.
Hierzu gehören insbesondere:
• Abschluss eines AVV
• Prüfung der Datenschutzstandards
• regelmäßige Bewertung
• Auswahl geeigneter Anbieter
• Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
• laufende Überwachung wesentlicher Unterauftragsverarbeiter
Die beschriebenen Maßnahmen stellen den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung
dieser Anlage dar. Calmio überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig und
entwickelt diese unter Berücksichtigung technischer, organisatorischer und gesetzlicher
Anforderungen kontinuierlich weiter, sofern hierdurch das Datenschutzniveau nicht
abgesenkt wird.

Version 1.0 (Stand: Juli 2026)